Unsere Leistungen

 Unsere Leistungen sind gerichtlich anerkannt und unser Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. 

PERSÖNLICHE BERATUNG

Termine zeitnah, nach Vereinbarung

Beratung und Abklärung aller medizinisch notwendigen Laboruntersuchungen

Ganz individuell: Wir kümmern uns um Ihre Anliegen, nehmen uns Zeit und sind bei sämtlichen Fragestellungen als erfahrener sachverständiger Partner für Sie da.. Gemeinsam erstellen wir einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Plan. 

Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat über den gesamten Prozess um Ihr Ziel erfolgreich zu erreichen.

Ärztliche Beratung zu behördlich angeordneten Ärztlichen Gutachten aufgrund von physischen und psychischen Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Epilepsie, Depression, Behandlung mit Medizinalcannabis und andere Erkrankungen)

Empfehlung weiterführender medizinischer und psychologischer Maßnahmen:
Wir sind gut vernetzt mit Psychologen, Rechtsanwälten und Laboren.

LABORMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNGEN

Termine bitte individuell anfragen

Durchführung von Untersuchungen zur Dokumentation der Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten, nach aktuellen CTU-Kriterien und gerichtsverwertbar

Für Fahreignungsbegutachtungen, außerdem für Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) oder für Ärztliche Gutachten, für Gericht bzw. auch für Ihren Arbeitgeber bieten wir folgende Untersuchungen an.

Untersuchungen zur Dokumentation der Abstinenz ​bei Alkohol, Drogen und Medikamenten

Unsere Untersuchungen erfolgen nach den aktuellen und anerkannten CTU-Kriterien für Fahreignungsbegutachtungen und sind gerichtsverwertbar. ​ Das Labor ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für den Bereich Forensik. 

URINSCREENING

Termine sind unregelmäßig,
unvorhersehbar und kurzfristig

Unregelmäßige und kurzfristige Urinkontrollen zum Nachweis der Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten

Nachweiszeitraum: Meist 6, 12 oder 15 Monate
Wir beraten Sie individuell zum Nachweiszeitraum. 

Ablauf: Sie geben in der Praxis unter Aufsicht Urin ab. Wir führen die vorgeschriebenen Untersuchungen zur Dokumentation Ihrer Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten durch. Diese entsprechen den aktuellen CTU-Kriterien und sind gerichtsverwertbar.

HAARANALYSEN

Termine sind fest planbar

Planbare Termine für Haaranalysen, die rückwirkend den Nachweis der Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten erbringen

Bei Alkohol: Nachweis bis zu 3 Monate (entsprechend 3 cm ab der Kopfhaut), pro Untersuchung können maximal drei Zentimeter (also für die letzten 3 Monate) entnommen und untersucht werden. Bei einem einjährigen Programm sind das vier Untersuchungen. Kürzere Abschnitte sind möglich.

Bei Drogen und Medikamenten: Nachweis bis zu 6 Monate (entsprechend 6 cm ab der Kopfhaut), pro Untersuchung können maximal sechs Zentimeter ( also für die letzten 6 Monate) entnommen und untersucht werden. Bei einem einjährigen Programm sind das zwei Untersuchungen. Kürzere Abschnitte sind möglich.

Bei kontrolliertem Alkoholkonsum: Nachweis auch in Form von Haarscreenings  –  auch zur Dokumentation.

Ablauf: Das Haar, drei Büschel in der Gesamtmenge einer Bleistiftdicke, werden direkt an der Kopfhaut abgeschnitten. Bei gefärbtem/coloriertem Haar sind Haaranalysen auf Alkohol nicht möglich bzw. werden nicht anerkannt. Bei Drogen-Haaranalysen kann die erste Untersuchung zum Nachweis der Drogenabstinenz mit gefärbtem/coloriertem Haar durchgeführt werden und wird anerkannt. Berechnungsnachweis Haarwachstum 0,8 - 1,3 cm/Monat, im Durchschnitt  lässt sich anhand von 1 cm Haar die Abstinenz über einen Monat nachweisen.

BLUTKONTROLLEN

Termine sind fest planbar

Ergänzende Kontrollen bei Alkoholfragestellungen, die Leberwerte und alkoholspezifische Marker umfassen

Bei Alkoholfragestellungen: 
Blutkontrollen können unterstützend zu ihren Alkoholabstinenznachweisen durchgeführt werden.

Es werden in der Regel die Leberwerte (GOT, GPT und GGT) sowie der alkoholspezifische Marker CDT analysiert. Diese können im Rahmen einer Begutachtung eine wichtige Rolle spielen, aber als Abstinenz-Nachweis sind diese Laborparameter nicht geeignet bzw. anerkannt.

BESCHEINIGUNGEN & ZERTIFIKATE

Nach oder bei laufendem Kontrollprogramm

Gerichtlich und behördlich anerkannte Bescheinigungen und Zertifikate

Dokumente zur Wiedererlangung oder zum Erhalt der Fahrerlaubnis für behördlich (Fahrerlaubnisbehörde) angeordnete Begutachtungen sowie bei gerichtlichen Auflagen, über alle bei uns absolvierten Programme.

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 11 Absatz 9 und § 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (kein Sehtest und Leistungstestung).

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