Unsere Leistungen
Unsere Leistungen sind gerichtlich anerkannt und unser Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.

PERSÖNLICHE BERATUNG
Termine zeitnah, nach Vereinbarung
Beratung und Abklärung aller medizinisch notwendigen Laboruntersuchungen
Ganz individuell: Wir kümmern uns um Ihre Anliegen, nehmen uns Zeit und sind bei sämtlichen Fragestellungen als erfahrener sachverständiger Partner für Sie da.. Gemeinsam erstellen wir einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Plan.
Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat über den gesamten Prozess um Ihr Ziel erfolgreich zu erreichen.
Ärztliche Beratung zu behördlich angeordneten Ärztlichen Gutachten aufgrund von physischen und psychischen Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Epilepsie, Depression, Behandlung mit Medizinalcannabis und andere Erkrankungen)
Empfehlung weiterführender medizinischer und psychologischer Maßnahmen:
Wir sind gut vernetzt mit Psychologen, Rechtsanwälten und Laboren.

LABORMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNGEN
Termine bitte individuell anfragen
Durchführung von Untersuchungen zur Dokumentation der Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten, nach aktuellen CTU-Kriterien und gerichtsverwertbar
Für Fahreignungsbegutachtungen, außerdem für Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) oder für Ärztliche Gutachten, für Gericht bzw. auch für Ihren Arbeitgeber bieten wir folgende Untersuchungen an.
Untersuchungen zur Dokumentation der Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten
Unsere Untersuchungen erfolgen nach den aktuellen und anerkannten CTU-Kriterien für Fahreignungsbegutachtungen und sind gerichtsverwertbar. Das Labor ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für den Bereich Forensik.

URINSCREENING
Termine sind unregelmäßig,
unvorhersehbar und kurzfristig
Unregelmäßige und kurzfristige Urinkontrollen zum Nachweis der Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten
Nachweiszeitraum: Meist 6, 12 oder 15 Monate
Wir beraten Sie individuell zum Nachweiszeitraum.
Ablauf: Sie geben in der Praxis unter Aufsicht Urin ab. Wir führen die vorgeschriebenen Untersuchungen zur Dokumentation Ihrer Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten durch. Diese entsprechen den aktuellen CTU-Kriterien und sind gerichtsverwertbar.

HAARANALYSEN
Termine sind fest planbar
Planbare Termine für Haaranalysen, die rückwirkend den Nachweis der Abstinenz bei Alkohol, Drogen und Medikamenten erbringen
Bei Alkohol: Nachweis bis zu 3 Monate (entsprechend 3 cm ab der Kopfhaut), pro Untersuchung können maximal drei Zentimeter (also für die letzten 3 Monate) entnommen und untersucht werden. Bei einem einjährigen Programm sind das vier Untersuchungen. Kürzere Abschnitte sind möglich.
Bei Drogen und Medikamenten: Nachweis bis zu 6 Monate (entsprechend 6 cm ab der Kopfhaut), pro Untersuchung können maximal sechs Zentimeter ( also für die letzten 6 Monate) entnommen und untersucht werden. Bei einem einjährigen Programm sind das zwei Untersuchungen. Kürzere Abschnitte sind möglich.
Bei kontrolliertem Alkoholkonsum: Nachweis auch in Form von Haarscreenings – auch zur Dokumentation.
Ablauf: Das Haar, drei Büschel in der Gesamtmenge einer Bleistiftdicke, werden direkt an der Kopfhaut abgeschnitten. Bei gefärbtem/coloriertem Haar sind Haaranalysen auf Alkohol nicht möglich bzw. werden nicht anerkannt. Bei Drogen-Haaranalysen kann die erste Untersuchung zum Nachweis der Drogenabstinenz mit gefärbtem/coloriertem Haar durchgeführt werden und wird anerkannt. Berechnungsnachweis Haarwachstum 0,8 - 1,3 cm/Monat, im Durchschnitt lässt sich anhand von 1 cm Haar die Abstinenz über einen Monat nachweisen.

BLUTKONTROLLEN
Termine sind fest planbar
Ergänzende Kontrollen bei Alkoholfragestellungen, die Leberwerte und alkoholspezifische Marker umfassen
Bei Alkoholfragestellungen:
Blutkontrollen können unterstützend zu ihren Alkoholabstinenznachweisen durchgeführt werden.
Es werden in der Regel die Leberwerte (GOT, GPT und GGT) sowie der alkoholspezifische Marker CDT analysiert. Diese können im Rahmen einer Begutachtung eine wichtige Rolle spielen, aber als Abstinenz-Nachweis sind diese Laborparameter nicht geeignet bzw. anerkannt.

BESCHEINIGUNGEN & ZERTIFIKATE
Nach oder bei laufendem Kontrollprogramm
Gerichtlich und behördlich anerkannte Bescheinigungen und Zertifikate
Dokumente zur Wiedererlangung oder zum Erhalt der Fahrerlaubnis für behördlich (Fahrerlaubnisbehörde) angeordnete Begutachtungen sowie bei gerichtlichen Auflagen, über alle bei uns absolvierten Programme.
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 11 Absatz 9 und § 48 Absatz 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (kein Sehtest und Leistungstestung).
